Ablauf eines Promotionsverfahrens
Die wichtigsten formalen Schritte und Unterlagen der beiden Promotionsverfahren (Dr. rer. nat. und Dr.-Ing.) sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass diese nur eine Arbeitshilfe darstellt. Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der Text der jeweiligen Promotionsordnung. Die zugehörigen Unterlagen finden Sie bei den jeweiligen Schritten.
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1. Zulassung zur Promotion, Immatrikulation
Diese Schritte stehen am Beginn der Arbeit an Ihrer Dissertation. Wichtigste inhaltliche Voraussetzung ist ein Arbeitsthema und eine erste sowie eine zweite Betreuungsperson. Wenn Sie sich für eine Doktorarbeit an der LSO interessieren, dann sollten Sie sich auf den Institutsseiten der Fakultäten über mögliche Themen informieren und direkt mögliche Betreuer:innen ansprechen. Kandidat:innen, die eine Promotion anstreben, müssen mindestens drei Monate als Doktorand:in zugelassen sein, bevor sie die Promotion beantragen können. Doktorand:innen sollen sich als Promotionsstudierende einschreiben (§ 9 Abs. 2 Satz 4 des NHG).
Details zur Annahme als Doktorand:in und zur Betreuung finden Sie in §3 bis §5 der Promotionsordnung.
Die für den Zulassungsantrag notwendigen Unterlagen und vorbereitete Formulare finden Sie hier:
Dr. rer. nat.
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2. Abgabe der Dissertation und Antrag auf Promotion
Auf Antrag eröffnet die LSO bei Erfüllung aller Voraussetzungen das Promotionsverfahren. Dabei werden Gutachter:innen sowie eine Promotionskommission bestellt. Zur Beschleunigung des Verfahrens soll dieBetreuungsperson Vorschläge zur Bestellung der Gutachter:innen, zur Zusammensetzung der Promotionskommission sowie zu Ort und Zeitpunkt der mündlichen Prüfung oder der Disputation machen.
Details zur Annahme als Doktorand:in und zur Betreuung finden Sie in §7 bis §13 der Promotionsordnung.
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3. Auslage der Arbeit und der Gutachten
Die Gutachten sollen in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Eröffnung des Promotionsverfahrens vorliegen. Die Dissertation und die Referate werden dann mindestens zwei Wochen lang zur Einsichtnahme für die Promotionsberechtigten der LSO ausgelegt.
Die Dissertation gilt als angenommen, wenn alle Gutachter:innen ihre Annahme empfohlen haben und wenn innerhalb der Auslagefrist kein Einspruch gegen die Annahme der Arbeit erfolgt ist. Die Annahme kann mit Auflagen erfolgen. In diesem Fall informiert der Vorsitz des Prüfungskollegiums die promovierende Person über die Auflagen und das weitere Vorgehen.
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4. Festsetzung eines Prüfungs- oder Disputationstermins
Nach Annahme der Dissertation setzt der Vorsitz der LSO Ort und Termin für die Prüfung bzw. die Disputation fest und gibt diese Informationen bekannt. Zwischen Bekanntgabe und Prüfung/Disputation müssen mindestens fünf Werktage liegen.
Die Zeitspanne zwischen Abgabe der Dissertation und dem frühestmöglichen Termin für die Prüfung/Disputation hängt somit wesentlich von der Zeitdauer bis zum Eintreffen der Gutachten ab. Betreuer:innen sollten daher Terminvorschläge stets zuvor mit den Gutachter:innen absprechen.
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5. Prüfung / Disputation
Unmittelbar nach der mündlichen Doktorprüfung oder der Disputation teilt der Vorsitz der promovierenden Person die Ergebnisse mit und stellt eine vorläufige Bescheinigung über das Ergebnis der Promotion aus.
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6. Veröffentlichung der Dissertation
Innerhalb eines Jahres nach bestandener mündlicher Doktor:innenprüfung oder Disputation hat die Doktorand:in die genehmigte Endfassung der Dissertation zu veröffentlichen.
Details zur Veröffentlichung von Dissertationen findet man auf den Seiten der TIB. Nach der Abgabe stellt die TIB in der Regel innerhalb von zwei Wochen eine Bestätigung über die Veröffentlichung aus und sendet diese an die LSO.
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7. Promotion
Die Promotion wird durch Aushändigung oder Zustellung der Promotionsurkunde vollzogen. Dies kann erst nach der Veröffentlichung der Dissertation erfolgen. Erst danach haben die Doktorand:innen das Recht, den Doktorgrad zu führen.
Unterstützung und Vernetzung während der Promotion
Promotionsbüro
30167 Hannover